Hier findest Du unsere Formulare, um Deine Drohnen Versicherung zu kündigen – schnell und unkompliziert. Dazu bieten wir Storno-Formulare für die Online-Kündigung der R+V Drohnen Haftpflichtversicherung sowie für die KRAVAG Drohnen Kaskoversicherung.
Wichtige Info vor dem Kündigen einer Drohnen Haftpflicht Versicherung!
In Österreich sind Drohnen rechtlich als Unbemannte Luftfahrzeug-Systeme (uLFZ bzw. UAS) eingestuft. Für alle Kameradrohnen besteht, vergleichbar zum KFZ Bereich, eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Drohnen Haftpflichtversicherung muss dabei immer die Gerätedaten der Drohne (Modell, Gewicht, Seriennummer, …) beinhalten. Die Pflicht zur Angabe der Seriennummer einer Drohne in der Versicherungspolizze wird auch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt. Achtung, auch Sammelpolizzen von Vereinen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für Drohnen Versicherungen nicht. Und Drohnen Betreiber haften selbst dafür, wenn sie sich mit einer unzulässigen Drohnen Versicherung registrieren. Ein UAS Betrieb ohne behördliche Registrierung als Drohnen Betreiber oder gesetzeskonforme Drohnen Haftpflichtversicherung gilt als Verwaltungsübertretung und kann laut § 169 Abs. 1 Z 1 LFG mit bis zu € 22.000 bestraft werden. Weitere Informationen findest Du in den Gutachten zur Drohnen Pflichtversicherung.
Tipp: Für den Fall, dass Du auf eine neue Drohne umgestiegen bist, reicht das einfache Ausfüllen unseres Gerätewechsels. Deine Versicherung wird auf die neue Drohne umgeschrieben. Die gemeldete Polizzennummer bleibt erhalten, und eine neue Polizze wird per Post zugestellt – ohne Kosten! Hier geht’s zum Gerätewechsel für Drohnen >>>
Formulare zum Kündigen von R+V und KRAVAG Drohnen Versicherungen:
- Online Kündigung R+V Drohnen Haftpflichtversicherung Österreich >>>
- PDF Kündigung R+V Drohnen Haftpflichtversicherung Deutschland >>>
- PDF Kündigung KRAVAG Drohnen Kasko Versicherung Österreich >>>
Kurz vor Inkrafttreten dem tatsächlichen Kündigung Deiner Drohnen Versicherung erhältst Du noch eine offizielle Storno Polizze vom jeweiligen Anbieter.
Fristen beim Kündigen der gesetzlichen Drohnen Pflichtversicherung
Für die Drohnen Haftpflichtversicherung der R+V gilt normalerweise eine 3-monatige Kündigungsfrist zur jährlichen Hauptfälligkeit. Um die Kündigung Deiner Drohnen Versichgerung unkompliziert zu gestalten, ersuchen wir die R+V Versicherung, auf diese Frist zu verzichten!
Tipp: Über unser Online-Kündigungsformular gelangt die Kündigung Deiner Drohnen Versicherung direkt zur R+V Versicherung und kann schnell bearbeitet werden. Im Formular kannst Du auch einen Verkaufsnachweis hochladen, falls Du Deine Drohnen Versicherung sofort stornieren möchtest. Hier geht’s zur Online-Kündigung der R+V Drohnen Versicherung >>>
Wer seine Drohnen Versicherung mit einem PDF Formular kündigen möchte …
… der oder diejenige sende uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene PDF der Kündigung der Drohnen Versicherung per E-Mail. Falls kein Scanner verfügbar ist, kannst Du das Dokument auch mit Deinem Smartphone abfotografieren. Vor dem Kündigungstermin wird Dir die Versicherung Deiner Drohne eine offizielle Kündigungspolizze senden.
Aus dem: Österreichischen Luftfahrtgesetz, Paragraph 24j Abs. 3 u. 4:
“Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist (…) Der Betreiber oder der verantwortliche Pilot haben den Versicherungsnachweis (…) mitzuführen und jederzeit auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzulegen.”
Airandmore – was können wir für Dich sonst noch tun?
Gibt es Anregungen zur Abwicklung oder zu unseren Tarifen? Wir freuen uns auf Dein Feedback. Nutze dazu ganz einfach unser Kontaktformular – Danke!
Unser Team in Tirol steht Dir gerne zur Verfügung!
Dominique Niederkofler +43 699 15 91 86 00
Mag. Hannes Fischler +43 699 10 200 635
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