RA Joachim J. Janezic zu gesetzlichen Vorgaben und Voraussetzungen bezüglich Drohnenversicherungen in Österreich – zu Gast bei der Österreichischen Wirtschaftskammer: Die gerätebezogene Versicherungspflicht für Drohnen ist ein zentraler Bestandteil des österreichischen Luftfahrtrechts und schützt Dritte im Schadensfall!
- Versicherungspflicht – Haftpflichtversicherung
- österreichisches Luftfahrtgesetz
- keine Sammelpolizzen bei Drohnen
- Drohnen sind UAS
- gerätebezogene Versicherung bei Drohnen
- Mindestdeckung in SZR
- rechtliche Vorgaben für korrekte Versicherungen
Aus dem WKO Vortrag zum Thema Drohnenversicherung und Luftrecht von RA Joachim J. Janezic:
- Versicherungspflicht: In Österreich ist eine Haftpflichtversicherung für jede Drohne erforderlich, die im öffentlichen Raum oder über fremdem Eigentum betrieben wird.
- EU-Rechtslage: Die EU schreibt keine generelle Versicherungspflicht vor, überlässt diese Entscheidung den Mitgliedsstaaten – Österreich hat sich für eine Versicherungspflicht entschieden.
- Bezug zu bemannten Luftfahrzeugen: Die Regelung orientiert sich am österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) und ähnelt der Versicherungspflicht für bemannte Luftfahrzeuge.
- Keine Sammelpolizzen: Versicherungen für mehrere Drohnen oder Betreiber in einer einzigen Polizze entsprechen nicht der gesetzlichen Anforderung.
- Gerätebezogene Versicherung: Jede Versicherung muss eine spezifische Drohne mit Modell, Gewicht und Seriennummer abdecken – eine reine personenbezogene Versicherung ist unzureichend.
- Mindestdeckungssumme: Die vorgeschriebene Mindestversicherungssumme ist gesetzlich festgelegt: 750.000 SZR
- Meldepflicht: Während für bemannte Luftfahrzeuge eine Meldepflicht für erloschene Versicherungen existiert, ist dieses Meldewesen in Österreich bei Drohnen (UAS) leider noch lückenhaft..
- Probleme in der Praxis: Fehlende Meldepflichten und die Verbreitung von Sammelpolizzen können dazu führen, dass Drohnen ohne gültige Versicherung betrieben werden.
- Aufsicht durch FMA: Die Ausgabe von Versicherungen ohne konkrete Angaben zur versicherten Drohne könnte versicherungsaufsichtsrechtliche Bedenken aufwerfen.
Zusammenfassend ist die Versicherungspflicht für Drohnen in Österreich essenziell zur Risikominimierung, weist aber Schwächen auf. Eine Anpassung der Gesetzgebung könnte helfen, Lücken zu schließen und für mehr Sicherheit zu sorgen.
Hier mehr Infos zur Drohnen Versicherung in Österreich.
Weitere Informationen zu Drohnenrecht und Versicherung findest Du hier:
Alle Gutachten zur Drohnenversicherung für Österreich >
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